7/08/2008
Gewinnermittlung bei Selbstständigen
Das LSG Berlin-Brandenburg stellt in einer Entscheidung ( L 26 B 422/07 AS ER vom 24.04.2007 ) klar, dass die ARGEn bis Ende 2007 eindeutig an die Gewinnermittlung des Finanzamts gebunden sind, insbesondere darf keine nachträgliche Anrechnung von Abschreibungen, Privatentnahmen etc. erfolgen.
vollständige Begründung / arbeitslosenselbsthilfe.org
vollständige Begründung / arbeitslosenselbsthilfe.org
Labels: ALG 2, selbständig, Sozialrecht

